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EG-Öko-Verordnung

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Im Januar 2009 wurde die bisherige Verordnung Nr. 2091/92 von den neuen EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau abgelöst.

Die Basis-Verordnung (EG) Nr. 834/2007 in Verbindung mit ihren Durchführungsverordnungen legt europaweit die Grundregeln für die Produktion von ökologischen Erzeugnissen fest.

Hier finden Sie die links zum Nachlesen der einzelnen Verordnungen:

EG-Öko-Basisverordnung (EG) Nr. 834/2007 vom 28.06.2007

Durchführungsverordnung (EG) Nr. 889/2008 vom 05.09.2008

Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1235/2008 vom 08.12.2008

Weitere Informationen finden Sie unter www.bmelv.de.

Landwirte, Verarbeiter, Importeure und Händler, die Erzeugnisse mit Hinweis auf den ökologischen Landbau produzieren, aufbereiten, lagern und vermarkten wollen, sind ebenso verpflichtet sich einem entsprechendem Kontrollverfahren zu unterstellen wie Importeure, die ökologische Lebensmittel aus Drittstaaten in die EU einführen.

Auch die Kennzeichnung von vorverpackten Öko-Lebensmitteln wurde mit der (EG) Nr. 834/2007 erneuert und ist seit dem 01. Juli 2010 verpflichtend. In einem europaweiten Wettbewerb wurde ein neues EU-Bio-Logo gestaltet.

Die Verordnung (EG) Nr. 271/2010 enthält die Gestaltungsrichtlinien sowie die Durchführungsvorschriften zur Nutzung des neuen EU-Bio-Logos. Unter folgendem Link finden Sie Informationen zur Gestaltung des EU-Bio-Logos und können das Logo herunterladen:

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