Willkommen bei CSI 04 September 2010
EG-Öko-Verordnung
Die EG-Öko-Verordnung hat einheitliche Grundregeln für den ökologischen Landbau und die Herstellung
von ökologischen Lebensmittel festgelegt.
Produzenten, Verarbeiter, Lohnauftraggeber und Händler, die Erzeugnisse mit Hinweis auf den ökologischen
Landbau erzeugen, lagern, aufbereiten und vermarkten wollen, sind ebenso verpflichtet sich einem entsprechenden
Kontrollverfahren zu unterstellen wie Importeure, die ökologische Lebensmittel aus Drittstaaten in die EU einführen.
Gerne führen wir Sie durch das Zertifizierungsverfahren, damit auch Sie zu den Unternehmen gehören,
die vom wachsenden Bio-Markt profitieren werden.
